Pflicht zum Brandmelderaustausch

Brandmelderaustausch

Brandmelderaustausch nach 8 Jahren!

Als Betreiber einer Brandmeldeanlage ist man in der Pflicht, für die ordnungsgemäße Funktion der Brandmeldeanlage Sorge zu tragen. Deshalb wird in den meisten Fällen eine Fachfirma mit der Wartung und Instandhaltung der Anlage beauftragt. Weiterhin wird die Brandmeldeanlage alle 3 Jahre durch einen Sachverständigen geprüft. Doch trotz dieser Maßnahmen unterliegen Teile der Brandmeldeanlage einem Alterungsprozess. Die punktförmigen Brandmelder (einfach ausgedrückt: Rauchmelder an den Decken der Räume) sind über die Jahre hinweg verschiedenen Faktoren wie Kälte, Hitze, Staub und einer aggressiven Umgebung ausgesetzt. Sie können unter Umständen einen Brand nicht mehr rechtzeitig entdecken. Deshalb ist durch die DIN 14675-1:2018-04 ein Brandmelderaustausch vorgegeben.

Weitere Infos zum Meldertausch

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